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Virtuelle Pokémons erscheinen in der realen Welt auf dem Handy. | Foto: Heuermann

Den Blick stets nach unten gerichtet, das Handy fest im Blick: das ist tagtäglich zu sehen in Neuenkirchens guter Stube, der Fußgängerzone. Aber nicht nur da, rund um die Kirche laufen sie, im Park der Villa Hecking, am Offlumer See, am Dörper Berg, in Sutrum-Harum und in St. Arnold. Die Rede ist von Pokémon-Jägern. Dabei kennt Zeit keine Grenzen: Im Park südlich der Kirche wurden in den vergangenen Tagen selbst Jugendliche nachts um 3.00 Uhr gesichtet, die offensichtlich auf „Pokémon-Jagd“ waren!

Was ist eigentlich Pokémon-Go?

Pokémon ist ein Augmented-Reality-Spiel, (Übersetzung: Erweitertes-Wirklichkeits-Spiel), bei dem man in der realen Welt sogenannte „Pokémons“ fangen kann und man per GPS-Erkennung auf dem Smartphone auf neue Pokémons durch Vibration aufmerksam gemacht wird.

Wer die kostenlose App auf seinem Smartphone heruntergeladen hat, kann direkt loslegen. Die Spielfläche ist ab sofort nicht mehr die virtuelle Welt. Hier wird die eigene Umgebung zum Ort des Spielgeschehens in Form einer Straßenkarte.

Durch Aktivierung der Handy-Ortung können Pokémons durch Umherlaufen gefunden werden. Welche Pokémons sich in der Nähe befinden, wird dem Spieler mitgeteilt. Sobald ein Pokémon dem Standort des Spielers nah genug ist, taucht es auf dem Bildschirm auf,  das Handy vibriert und der Spieler kann mithilfe eines Pokéballs das Pokémon fangen. Hierbei wird die Kamera des Handys benutzt, um das Pokémon in der echten Welt (auf dem Bildschirm) „erscheinen“ zu lassen.

Zahlreiche PokéStops in Neuenkirchen

An sogenannten „PokéStops“ (kleine blaue Würfel) können weiß-rote Pokébälle und andere Gegenstände (Items) gesammelt werden. Diese PokéStops sind reale Orte, in Neuenkirchen findet man vor allem viele im Bereich des Ortskerns, wie zum Beispiel an der „Ziegengruppen-Skulptur“ in der Fußgängerzone (vor Keizer) oder beim Ehrenmal an der Friedenstraße (Nähe St. Anna Kirche).

Weiterhin gibt es einen Pokédex, den man nach und nach vervollständigt, indem man die insgesamt 148 Pokémon sammelt. Je höher der Level des Spielers ist, desto mächtigere Pokémon kann er in seiner Umgebung entdecken. Somit erhalten die Spieler auch Zugang zu besseren Items wie Superbällen. Die App registriert sogar die Beschaffenheit der Umgebung. Das erklärt zum Beispiel, warum gerade im Bereich von Meeren und Seen besonders Wasser- Pokémon auftauchen.

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Auch am Offlumer See sind Pokémons anzutreffen. | Foto: Lünnemann

Arenakämpfe gegen andere Pokémon

Im Spielverlauf können die Spieler sich drei unterschiedlichen Teams anschließen und den Pokémons Arenen zuweisen, die sich an realen Standorten befinden, wie zum Beispiel am Kinderspielplatz Kreyenburg, Bei den Trichtertürmen am Offlumer See oder am Brunnen bei Westhoff’s Mühle. Diese Arenen gilt es dann zu verteidigen. Wenn Pokémons in einer besetzten Arena besiegt werden, dann verringert sich das Prestige. Fällt es auf null, dann kann die Arena von dem Spieler übernommen werden.

Durch Wischbewegungen auf dem Touchscreen weichen die Spieler den gegnerischen Angriffen aus und eigene Attacken werden durch Tippen auf den Bildschirm ausgeführt.

Was steckt hinter den „Pokémon“?

„Pokémon“ ist die Abkürzung für Pocket-Monster, also „Taschen-Monster“. 1996 wurde erstmals ein Pokémon-Spiel veröffentlicht, es folgten eine Fernsehserie, ein Sammelkartenspiel und eine große Zahl von Merchandise-Artikel überflutete den Weltmarkt. Seit 1998 gibt es bisher 17 Pokémon-Kinofilme. Durch riesige Verkaufszahlen und Erfolge ist die Pokémon-Reihe eines der erfolgreichsten Produkte der Spieleindustrie.

Fluch oder Segen

Fluch oder Segen, das ist hier die Frage. Mit weltweit über 75 Millionen installierten Spielen auf den Smartphones gibt es einen wahnsinnigen Hype rund um das Spiel. Wenn man es positiv betrachten möchte, kann man sagen, dass bedingt durch das Spiel Kinder und Jugendliche wieder den Weg nach draußen finden und ihre Freizeit teilweise an der frischen Luft verbringen, sinnvoll oder nicht sinnvoll, dass bleibt jedem selbst überlassen.

Im öffentlichen Straßenverkehr kann es verstärkt zu Unfällen gekommen, bei denen die Verkehrsteilnehmer durch ihr Smartphone abgelenkt werden. Daher gilt nach wie vor der Paragraph 1, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“