Racuhmelder können Leben retten. Ab 1. Januar 2017 Pflicht in allen Wohnungen in NRW. | Foto: Klausing

Das Rauchmelder Leben retten, hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder bestätigt. Ab dem 1. Januar müssen auch vermietete Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Eigentümer ist für die Installation und der Mieter für die Wartung verantwortlich.

Rauchmelder verhindern zwar keinen Brand, aber sie können durch ihren Alarm Bewohner rechtzeitig vor Feuer und Rauch warnen. Ab dem 1. Januar 2017 ist die Rauchmelderpflicht nun auch in NRW vollumfänglich bindend – in anderen Bundesländern gilt diese Verpflichtung teils schon länger.

Übergangsfrist ist vorbei

In Kraft getreten ist die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen allerdings bereits am 1. April 2013, erläutert Stephan Dingler, Rechtsberater des Verband Wohneigentum NRW e.V. Seit diesem Zeitpunkt müssen bereits alle Neubauten und Umbauten in kürzester Zeit mit Rauchmeldersystemen ausgestattet werden.

Für damals bereits bestehende oder genehmigte Bauten wurde allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 festgesetzt, die nun endet. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2017 müssen in NRW nunmehr alle vermieteten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Selbstverständlich gilt diese Verpflichtung auch für die vermietete Einliegerwohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienheim.

Vermieter und Mieter stehen in der Pflicht

Hinsichtlich der Anzahl der anzubringenden Rauchmelder macht der Gesetzgeber klare Vorgaben. Es gilt, dass sämtliche Kinderzimmer und Schlafräume wie auch alle Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen, mit mindestens einem Rauchmelder bestückt werden müssen. Wichtig ist dabei zu beachten ist, dass die Melder stets so installiert werden, dass sie uneingeschränkt funktionieren können.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Wohnungseigentümer für den Einbau der entsprechenden Rauchmelder verantwortlich ist. Dagegen ist der Mieter für die Unterhaltung und Wartung sowie die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit zuständig. Das heißt, der alle zwei bis drei Jahre anfallende Batteriewechsel fällt in die Zuständigkeit des Mieters. Interessenten können die rechtlichen Informationen zur Rauchmelderpflicht auch auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW nachlesen.