Am Burgsteinfurter Damm soll ein neues Wohngebiet entstehen. | Foto: Stefan Klausing

Eine Änderung des Paragrafen 67 der Bauordnung NRW sorgt für Unruhe bei den Häuslebauern. Wer bisher mit einem Freistellungsverfahren baut, muss diese bis zum 28. Dezember 2017 fertiggestellt oder zumindest bezugsfertig anzeigen, teilte Bauamtsleiter Philipp Hänsel am Dienstagabend im Bauausschuss mit. Nur dann genießen die Vorhaben Bestandsschutz.
Andernfalls würden diese Bauten rechtswidrig sein und müssten zunächst stillgelegt werden, so Hänsel weiter.

In einem einfachen Genehmigungsverfahren wäre zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden könne. Betroffen sind dabei alle Grundstückseigentümer aus dem Baugebiet Darlagenstraße und Personen, die bisher eine Genehmigungsfreistellung angezeigt hätten, so Hänsel weiter.

Alle – knapp 100 Personen-, die seit Januar 2016 eine entsprechende Anzeige gemacht hätten, sowie die örtlichen Architekten seien von der Verwaltung schriftlich informiert worden. Sollte es Anzeigen aus früheren Zeiten geben, können sich die betroffenen Personen an das Bauamt wenden, um eine Lösung zu finden.

Neuer Vorschlag für Seekieker

In dem neuen Vorschlag soll der letzte Seekieker in der Schützenstraße kein Staffelgeschoss erhalten. | Foto: Stefan Klausing

Einen Kompromiss bei den Seekieker-Projekt am Offlumer See (Mitteilungsblatt berichtete) seitens des Investors Markus Ernsting hat Hänsel im Bauauschuss vorgestellt. Das in der Nachbarschaft umstrittene Projekt hatte für Diskussionen zwischen Nachbarn, Investor und Verwaltung gesorgt, da Nachbarn Schattenwurf, den Blick in das eigene Wohnzimmer oder Probleme mit Oberflächenwasser durch die geplante Tiefgarage befürchten.

Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass das letzte Seekieker-Haus in der Schützenstraße ohne Staffelgeschoss auskommen soll. Eine Diskussion mit den Anwohner soll folgen.

Neues Wohngebiet soll am Burgsteinfurter Damm entstehen

Eine Nutzungs- und Bebauungsplanänderung hat der Bauausschuss einstimmig dem Rat der Gemeinde vorgeschlagen. Demnach soll das Gebiet zwischen Burgsteinfurter Damm, Wasserstiege, Tankstelle und Hof Wessels von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ beziehungsweise „gewerbliche Baufläche“ künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Olaf Titlus, sachkundiger Bürger, merkte an, dass man die Fläche doch als Mischgebiet (Wohn und Gewerbe) ausweisen sollte, da die Nachfrage nach Wohnraum mit Gewerbefläche jetzt da sei.

Philipp Hänsel schlug vor, dies einmal zu überdenken, dass evtl. die erste Zeile am Burgsteinfurter Damm so ausgelegt werden könne. Dies soll spätestens im Ratsbeschluss besprochen sein.
Uwe Fischer (SPD) erkundigte sich nach den Lärmschutz. „Wir möchte dort nicht noch eine ‚Klagemauer‘ errichten, dass muss auch anders gehen“, so Fischer.