Symbolbild Justiz

Das Einspruchsverfahren gegen einen Strafbefehl wegen Kindesmissbrauchs gegen einen Neuenkirchener ist verschoben worden. Ursprünglich war die Hauptverhandlung für den kommenden Freitag, 29. September, angesetzt, diese tauchte in der aktuellen Übersicht der Verhandlungstermine aber nicht auf.

Das Amtsgericht Rheine und die Staatsanwaltschaft Münster bestätigten auf Anfrage des Mitteilungsblattes, dass der neue Termin nun für Freitag, 17. November, um 10.30 Uhr festgesetzt wurde. Zu den genauen Gründen wurde keine Auskunft gegeben. Es ist naheliegend, dass eine Partei (Angeklagter, Verteidiger oder Zeuge) am ursprünglichen Termin verhindert ist.

Ermittlungen 2016 aufgenommen

Wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Münster im September vergangenen Jahres Ermittlungen gegen einen Neuenkirchener aufgenommen (Mitteilungsblatt berichtete). Der Beschuldigte war in der Kirchengemeinde St. Anna aktiv als Lektor und in der Erstkommunion-Katechese tätig, weiterhin soll er viele Jahre ehrenamtlich Kinder und Jugendliche betreut und auch Jugendgruppen geleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte zwischenzeitlich einen Strafbefehl beantragt, gegen den nun Einspruch erhoben wurde.

Wer selbst betroffen ist kann sich an die Polizei oder den Deutscher Kinderschutzbund Rheine e.V., An der Stadtmauer 9, 48431 Rheine, Telefon 05971-91439-0 wenden. Alle Angaben werden dort vertraulich behandelt.

https://www.mitteilungsblatt-online.de/2016/10/ehrenamtlicher-betreuer-wegen-kindesmissbrauchs-beschuldigt/