Die Grenzen sind nun Jedem klar, fürs Gewerbegebiet wird der Albtraum wahr! | Karikatur: H. Schwarze-Blanke

Ab sofort dürfen nur noch die Geschäfte im Ortskern an den vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr öffnen, die Gewerbegebiete bleiben mit der neuen Regelung auf der Strecke. Der Gemeinderat hat am Montagabend in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause beschlossen, dass zum Neuenkirchener Frühling, den Motor Classics, dem Kürbisfestival und am Sterntalermarkt Verkaufsstellen sonntags von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden dürfen. Solch eine „Ordnungsbehördliche Regelung“ sieht das Ladenöffnungsgesetz NRW vor und die Gewerkschaft Verdi hat in diesem Jahr mehrfach auf Einhaltung dieses Gesetzes gegen einige Kommunen erfolgreich geklagt und verhindert, sofern sie nicht den gesetzlichen Regelungen entsprachen. Auch dürfe nicht der verkaufsoffene Sonntag das Zugmittel sein, sondern die Veranstaltung selber.

Zwar waren diese Sonntage schon früher fester Bestandsteil im Jahresplan des Verkehrsvereins Pro Neuenkirchen, allerdings ist mit der neuen Gesetzgebung klar definiert, dass nicht nur eine Veranstaltung im Mittelpunkt des verkaufsoffenen Sonntags stehen muss, sondern auch, dass nur im Radius von unter 600 Metern dieser Veranstaltung Geschäfte öffnen dürfen. Und dies sind nun schwarz auf weiß die Ladenlokale rund um die St.-Anna-Kirche. Die Gewerbegebiete Nord und Süd bleiben außen vor.

„Ich bin nicht begeistert von der Lösung, da hat man uns überrumpelt“, sagt Karl-Heinz Wiechers, Geschäftsführer von Garmö, auf Anfrage des Mitteilungsblattes. Wenigstens den Oldtimersonntag oder den Kürbismarkt hätte man ins Gewerbegebiet verlegen können, damit auch diese Gewerbesteuerzahler vom verkaufsoffenen Sonntag profitieren können. „Aber was will man machen, es ist halt Gesetz. Da ist die Landespolitik gefragt – und gegen die Stimmen aus dem Ortskern im Verkehrsverein kommen wir aus den Gewerbegebieten nicht an“, so Wiechers.

Rückgang der Kundschaft

Auch Jörg Reinke, Prokurist im Möbelhaus Kösters, ist nicht begeistert von der Regelung. „Die fehlenden Sonntage tun schon weh. Vor allem der Rückgang der Laufkundschaft ist bedauerlich, an keinem anderen Wochentag hatten wir den Parkplatz so voll“, sagt Reinke. Viele Kunden hätten den Zwischenstopp auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung genutzt, mal reinzuschauen. „Das fällt nun weg“, so Reinke, zumal beide Möbelhäuser des Unternehmens als Einzelhandel sowieso alleine auf weiter Flur stehen.
„Wir wollen den Status Quo erhalten. Die Veranstaltungen und geöffneten Läden sollen beibehalten werden“, sagte CDU-Fraktionschef Nico von Royen. Dazu sei nun die Grundlage geschaffen worden. „Wir müssen uns dem beugen, dass für Geschäfte außerhalb dieses Radius keine Öffnungszeiten mehr möglich sind. Auch nicht in den Gewerbegebieten“, so von Royen weiter.

„Es war richtig und notwendig, die Verordnung anzupassen“, sagte Manfred Krüger von den Grünen. Weiter habe er gehört, dass in Düsseldorf ein neuer Entwurf des Gesetzes vorsehe, künftig acht statt vier erlaubter Sonntage zu öffnen. „Entwurf ist Entwurf, wir müssen jetzt nach gültigem Gesetz handeln“ erwiderte Hauptamtsleiter Klaus Beckmann. Wenn aus dem Entwurf ein Gesetz geworden sei, könne man Verordnungen neu bewerten.

Im Vorfeld zu der neuen Verordnung hat sich die Gemeinde von den Kirchen, der Gewerkschaft Verdi, der Handwerks-, sowie der Industrie- und Handelskammer und dem Handelsverband grünes Licht für die neue Verordnung geben lassen. „Damit sind wir nun auf der sicheren Seite, an unseren vier Veranstaltungen im Jahr auch am Sonntag geöffnete Ladenlokale im Ortskern anzubieten“, so Möllering.