Die für Freitagvormittag angesetzte Gerichtsverhandlung wegen „sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen“ beim Rheiner Amtsgericht gegen einen 55-jährigen Neuenkirchener Familienvater, mittlerweile wohnhaft in Emsdetten,  fand nicht statt. Am Freitagmorgen hatte der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.

Das öffentliche Interesse sei wohl zu groß gewesen, hieß es im Gerichtssaal. Bereits eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn hatte sich ein gutes Dutzend Neuenkirchener in den Zuschauerreihen eingefunden, weitere Interessierte sowie die geladenen Zeugen warteten noch vor dem Saal 16.

Mit der Rücknahme des Einspruchs akzeptiert der heute 55-Jährige die gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe von sechs Monaten und gilt damit als vorbestraft, bestätigte die Direktorin des Amtsgerichtes, Monika Kremer, auf Anfrage des Mitteilungsblattes. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem zugrunde liegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster aufgrund mehrerer Anzeigen, die zum Teil Jahre zurückliegen. 

Wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Münster im September vergangenen Jahres Ermittlungen gegen den Neuenkirchener aufgenommen (Mitteilungsblatt berichtete). Der Beschuldigte war in der Kirchengemeinde St. Anna aktiv als Lektor und in der Erstkommunion-Katechese tätig, weiterhin soll er viele Jahre ehrenamtlich Kinder und Jugendliche betreut und auch Jugendgruppen geleitet haben.

Wer selbst Opfer ist, kann sich an die Polizei oder den „Deutscher Kinderschutzbund Rheine e.V.“, An der Stadtmauer 9, 48431 Rheine, Telefon 05971-91439-0, wenden. Alle Angaben werden dort vertraulich behandelt.