Am Samstagabend musste die Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen um 22.46 Uhr zur Brandbekämpfung an der Mesumer Straße ausrücken. „Kleinbrand“ lautete die Meldung der Kreisleitstelle der Feuerwehr. Zuvor hatte ein aufmerksamer Nachbar die Feuerwehr über den Notruf alarmiert. Rund 25 Kameradinnen und Kameraden fuhren mit vier Fahrzeugen zur Einsatzstelle.
Rauch von weitem sichtbar
Dort stand eine Gartenlaube in Flammen, welche bei der Anfahrt schon deutlich zu sehen waren. Schnell wurde die Wasserversorgung aufgebaut und der Löschangriff gestartet. Immer wieder schlugen Flammen durch das Dach der Gartenlaube. So entschied sich der Einsatzleiter dafür, das Dach abzudecken, um besser an die Brandnester zu kommen.
Drohne über der Einsatzstelle gesichtet
Plötzlich tauchte über der Brandstelle ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“ auf, eine Drohne. Diese wurde verbotswidrig über die Einsatzstelle von einer bislang unbekannten Person gelenkt. Es gibt klare Regelungen u.a. über die Bezirksregierung Münster in der sogenannten Drohnen-Verordnung (Drohnen-Vo), welche am 7. April 2017 in Kraft getreten ist und über die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Dort ist klar definiert, „dass in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten“ ein Betriebsverbot gilt. (Quelle: www.bmwi.de)
Brandursache und Schadenssumme unklar
Nach Rücksprache mit der Polizei am Sonntag wird in alle Richtungen ermittelt. Zur Brandursache und zur Schadenssumme konnte die Polizei noch keine Angaben machen. Die Ermittlungen dauern an.