Die Sonne scheint über der Emmy-Noether-Schule; die Schüler haben hitzefrei. | Foto: Stefan Klausing

Der Sommer ist da und tobt sich gleich mit einer drückenden Hitze aus. An den Schulen gibt es hitzefrei und die Bezirksregierung rät Betrieben, entsprechende Erleichterungen für die Arbeitnehmer zu schaffen.

Der Grundschulverbund Thieschule/Josefschule gibt es am Dienstag und am Mittwoch hitzefrei, teilt Konrektor Michael Sundermann mit. Unterrichtsfrei ist an diesen Tagen jeweils nach der vierten Unterrichtsstunde. Sollten am Donnerstag und Freitag die Temperaturen weiterhin hoch bleiben bzw. sind die Räume stark aufgeheizt, wird am Mittwoch auch für diese Tage hitzefrei angekündigt.

Sundermann weiter: „Im Primarbereich ist es üblich, dass hitzefrei am Tag vorher angekündigt wird, damit die Erziehungsberechtigten sich im Hinblick auf die Betreuung der Kinder darauf einrichten können bzw. die Möglichkeit haben, die Betreuung zu organisieren. Sollte es Probleme bei der Betreuung geben, wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht.“

In der Ludgerischule wurden bereits am Montag die Eltern informiert, dass es von Dienstag bis Freitag nach der vierten Stunde für die Grundschüler hitzefrei gegeben wird. Schüler, die nicht nach Hause können, werden aber weiterhin in der OGS betreut, teilt die Schule mit. Große Anstrengungen werden dabei nicht unternommen, da sich auch in den Klassenräumen die Wärme staut. Der Unterricht werde „piano“ angegangen und die Schüler können genügend Trinkpausen einlegen. Einige Klassen nutzen auch den schattigen Schulgarten, um den Unterricht zu gestalten. Die sportlichen Aktivitäten werden den Temperaturen angepasst, heißt es aus der Schule. 

Bei den weiterführenden Schulen sieht es dagegen anders aus – hier wird nach Jahrgängen anders entschieden. Am Arnold-Janssen-Gymnasium haben die 5. bis 9. Jahrgänge am Dienstag und Mittwoch nach der fünften Stunde frei. Wie es für den Rest der Woche aussieht, entscheidet die Schulleitung je nach Wetterlage, teilt das AJG mit. Da viele AJG-Schüler mit dem Bus zur Schule fahren, ist der Busverkehr entsprechend geregelt.

An der Emmy-Noether-Schule haben alle Klassen von Dienstag bis einschließlich Donnerstag bereits um 11.30 Uhr hitzefrei, heißt es auf Nachfrage. Schüler, die darüber hinaus eine Betreuung benötigen, werden betreut, so die Schule. Auch hier ist der Busverkehr entsprechend geplant. 

Tipps für Betriebe

Doch nicht nur an Schulen ist die Hitzewelle diese Woche Thema. Die Bezirksregierung Münster teilte am Dienstag mit, wie das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer bei Hitze schützt. Zu ihrem Schutz gibt es rechtliche Vorgaben, deren Einhaltung insbesondere auch Aufgabe der Arbeitgeber ist, heißt es in der Pressemitteilung.

Hitzefreiregelungen, soviel vorweg, sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Vorrichtungen zum Schutz vor Hitze, Sonnenschutz oder auch vor UV-Strahlung zu ergreifen und vorzuhalten.

Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes zu den zulässigen Temperaturen an Arbeitsplätzen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. 

Das bedeutet: Arbeitsräume, an die keine besonderen betriebstechnischen Anforderungen gestellt werden, müssen während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur aufweisen. 

Grundsätzlich soll an Arbeitsplätzen eine Temperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden. Sollte dieses dennoch der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Etwa eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten), eine effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (zum Beispiel Nachtauskühlung), die Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben) oder Lüftung in den frühen Morgenstunden sowie die Arbeitszeitverlagerung in weniger warme Tageszeiten. Auch kann der Arbeitgeber eine Lockerung der Bekleidungsregelungen gestatten und geeigneter Getränke (zum Beispiel Trinkwasser) bereitstellen.

In Extremfällen können auch technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier und organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Entwärmungsphasen oder auch persönliche Schutzausrüstungen wie Hitzeschutzkleidung Abhilfe schaffen, so die Bezirksregierung.