Wie die Staatsanwaltschaft Münster, die Kreispolizeibehörde Steinfurt und das Polizeipräsidium Münster in einer gemeinsamen Presseerklärung am späten Donnerstagnachmittag mitteilen, wurde nach dem Fund eines weiblichen Leichnams im Brunnenschacht einer Gärtnerei am Kaisersweg in Neuenkirchen die 80-jährige Tote heute (27.6.) im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster obduziert.

„Die Obduktion erbrachte keinen eindeutigen Hinweis auf ein Fremdverschulden“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt in Münster. „Fest steht nun, dass die 80-jährige Frau aus Neuenkirchen ertrunken ist.“

„In dem Brunnenschacht lag der Wasserstand zum Auffindezeitpunkt bei etwa zwei Metern. Das Hämatom kann durch einen Sturz, durch Rettungsmaßnahmen oder doch durch Fremdeinwirkung entstanden sein“, resümierte der Kommissionsleiter Kriminalhauptkommissar Joachim Poll. „Die Mordkommission ermittelt deshalb weiterhin in jede Richtung.“

Vorläufig Festgenommener wurde freigelassen

Wie der Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute erklärte, äußerte sich der vorläufig festgenommene 54-Jährige bislang nicht zu den Vorwürfen. Er wurde heute mangels dringenden Tatverdachts, der Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist, entlassen.