Spurensuche am Einsatzort am Kaisersweg. | Archiv-Foto: Kaumanns

Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den 55-jährigen Angeschuldigten wegen des Verdachts des Mordes beim Landgericht Münster erhoben. Der Angeschuldigte ist verdächtig, in den späten Abendstunden des 25. Juni 2019 seine damals 79 Jahre alte Mutter getötet zu haben.

Schläge gegen den Kopf

In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vor, seine Mutter am Abend jenes Tages zunächst mehrere Schläge gegen den Kopf versetzt zu haben. Anschließend soll er die – möglicherweise durch die vorherigen Schläge wehrlose – Frau auf dem Gelände der familieneigenen Gartenbaumschule in einen Brunnen an einem zuvor angebrachten Hebegurt über eine im Brunnenschacht stehenden Leiter herabgelassen haben. Wie von dem Angeschuldigten nach Bewertung der Staatsanwaltschaft beabsichtigt, ertrank die 79-jährige sodann in dem damals zwei Meter tief stehenden Wasser.

Erbstreitigkeiten als mögliches Motiv

Nach den durchgeführten Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte mit dieser vorgeworfenen Tat verhindern wollte, dass seine Mutter von ihm beanspruchtes Immobilienvermögen veräußern oder ihn enterben könnte. Der erwerbslose Angeschuldigte soll mit seiner verstorbenen Mutter nach dem Tod des Vaters bereits seit längerer Zeit wegen des Erbes in Streit gelegen haben. Er soll Anspruch auf das gesamte Grundvermögen erhoben und daher auch versucht haben, entsprechende Verkaufspläne seiner Mutter zu verhindern.

Für den 26. Juni 2019 stand ein Notartermin an, bei dem die Verstorbene ein Grundstück an andere Familienangehörige übertragen wollte. Genau dieses Grundstück soll der Angeschuldigte für eine eigene wirtschaftliche Nutzung im Blick gehabt haben. Zudem soll die Verstorbene beabsichtigt haben, zukünftig einen erheblichen Teil des Grundeigentums zu verkaufen. „Wegen dieser Pläne sah der Angeschuldigte möglicherweise seine eigene wirtschaftliche Zukunft konkret gefährdet“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

Kein Unfall- oder Suizidgeschehen

Die Staatsanwaltschaft Münster geht nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen nicht von einem Unfall- oder Suizidgeschehen aus. Sie hat bislang keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeschuldigten.