Unbürokratisch können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen. Foto: Freepik

 

Wenn Unternehmen im Kreis Steinfurt aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Vorher online anmelden

Wichtig: Betriebe im Kreis Steinfurt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor online bei der Agentur für Arbeit Rheine melden. Hat die Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann dieses das Kurzarbeitergeld ebenfalls online beantragen. Weitere Informationen und die Links zur Online-Anzeige sowie zum Online-Antrag stehen unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.

Zu konkreten Anfragen zum Kurzarbeitergeld hat die Agentur für Arbeit Rheine unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rheine/kug eine Übersicht mit allen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern eingerichtet.

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus für Unternehmen, Arbeitgeber und Selbstständige gibt es auch bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) unter www.westmbh.de, per E-Mail an post@WEStmbh.de oder telefonisch unter 02551 69 2777.