Behandlungen ohne ärztliche Überweisung sind nicht mehr möglich. | Foto: Adobe Stock

Im Kreis Steinfurt bleiben auch nichtärztliche medizinische Praxen geöffnet. Die Behandlungen sind erlaubt, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden. Damit können unter anderem Ergo-, Logo-, Psycho- und Physiotherapeuten und –therapeutinnen unter Anlegung der empfohlenen Hygienemaßnahmen weiterarbeiten, solange für die jeweilige Behandlung eine ärztliche Überweisung vorliegt.

Auch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen können weiter tätig sein.

Voraussetzung für die vorstehende Regelung ist, dass die Behandlungen als Einzelbehandlung stattfinden.