Diese Regelung ist zunächst bis 19. April in Kraft. | Symbolfoto: Freepik

Im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Kreis Steinfurt auf Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen den vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften im Kreisgebiet eine Allgemeinverfügung zu Besuchseinschränkungen bekanntgemacht:

Besuche auf das Notwendigste beschränken

Demnach sind Besuche in den genannten Einrichtungen ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner sollte im Regelfall nur eine Person je Tag empfangen. Die Besuche sollten dabei maximal eine Stunde dauern und nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, sowie Kontaktpersonen der Kategorien I und II dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen gar nicht betreten. Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort ebenfalls gänzlich untersagt. Im Einzelfall und unter Auflagen können Ausnahmen für nahestehende Personen – beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung – zugelassen werden. Diese Einschränkungen gelten zunächst bis Sonntag, 19. April.