Wer „Coronapartys“ feiert oder die Quarantäne verlässt, macht sich strafbar. | Archivfoto

 

Die Polizei und die Ordnungsämter im Kreis Steinfurt zeigen verstärkt Präsenz, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von den Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden. Das gilt erstens für die in den Allgemeinverfügungen der Kommunen festgehaltenen Veranstaltungsverbote: Personen, die an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel teilnehmen oder diese veranstalten, machen sich strafbar. Das gilt beispielsweise für „Coronapartys“ oder für ein Treffen in einer größeren Gruppe im Park. Ordnungsbehörden und Polizei werden entsprechende Verstöße gegen die Allgemeinverfügung durch Verwaltungszwangsmaßnahmen beenden.

Verstöße gegen die Quarantäne-Anordnungen

Zweitens begehen auch solche Personen eine Straftat, die sich nicht an ihre Isolierungs- oder Quarantäne-Anordnungen halten und das Haus verlassen. Dieses Verhalten wird konsequent von Polizei und Ordnungsämtern nachverfolgt und geahndet. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Quarantäne immer mindestens 14 Tage andauert: Auch, wenn in der Zwischenzeit ein Test auf den Coronavirus negativ ist, bleibt die Quarantäne bis zum 14. Tag bestehen!