Jetzt wurden weitere Maßnahmen in der aktualisierten Allgemeinverfügung der Gemeindeverwaltung beschlossen. |Foto: Heuermann

 

Die Allgemeinverfügung für das Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen wurde am Freitag (20.03.2020) durch die 1. Änderung in zwei Ziffern neu gefasst und noch am Freitag veröffentlicht. Somit sind ab Samstag alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Bau- und Gartenmärkte sowie Friseursalons, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios und vergleichbare Betriebe geschlossen.

Ausnahmen von dieser Regelung

Dies gilt nicht für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Weiter dürfen künftig Speisen im Außerhausverkauf nur zur Mitnahme und nicht zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Entsprechende Hygienevorschriften sind zu beachten.

Bei Verstößen wird Strafantrag gestellt

Das Ordnungsamt sowie die Polizei sind angehalten, die Umsetzung der Allgemeinverfügung nachzugehen. Bei festgestellten Verstößen wird die Gemeinde in jedem Fall einen entsprechenden Strafantrag stellen.

Die Allgemeinverfügung kann in der bereinigten Form auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen
unter www.neuenkirchen.de eingesehen werden.

Allgemeinverfügung Corona 1. Änderung.pdf als Download