Maskenpflicht in NRW ab dem 27. April 2020. | Grafik: land.nrw

 

Ab Montag, dem 27. April 2020, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkauf verpflichtend in NRW. Das geht aus einer Erklärung der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Mit dieser Ankündigung soll den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Handelsunternehmen die nötige Zeit gegeben werden, um sich auf die neuen Regelungen, die ab Montag inkrafttreten, vorzubereiten. Bis dahin gilt die dringende Empfehlung, einen Mund- und Nasenschutz im ÖPNV und beim Einkauf im Einzelhandel zu verwenden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen helfen

Dieses ist eine weitere unterstützende Maßnahme neben dem bisherigen Abstandsgebot und der konsequenten Einhaltung von Hygieneregeln. Das Tragen von Alltagsmasken soll dazu beitragen, das Hygienerisiko weiter zu reduzieren. „Alle sollen ihren Beitrag dazu leisten, zu helfen, dass wir möglichst schnell und umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität finden“, heißt es in der Mitteilung.