Die St. Anna-Kirche im Ortskern von Neuenkirchen. | Foto: Heuermann

 

Da die Bundesregierung und die Länderregierungen erst in der Osterwoche das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus festlegen werden, hat das Bistum Münster derzeit geltende Maßnahmen vorerst bis zum 1. Mai verlängert. Dies hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 2. April in einer Mail an Mitarbeitende und Kirchengemeinden mitgeteilt.

Keine Gottesdienste und ähnliche Feiern

Konkret bedeutet dies unter anderem, dass bis dahin keine Gottesdienste und ähnliche Feiern stattfinden dürfen. Auch Erstkommunionfeiern, Firmungen, Taufen und Trauungen sowie sonstige Feste und Veranstaltungen sind zu verschieben. Bei Trauerfeiern, die im Freien stattfinden sollen, sind weiterhin nur höchstens 20 Personen zugelassen, unter Beachtung der nötigen Hygienevorschriften.

Beibehalten wird bis mindestens 1. Mai auch das tägliche Glockenläuten aller Kirchenglocken im Bistum um 19.30 Uhr als Zeichen einer bleibenden Gebetsgemeinschaft. Die Kirchen sollten darüber hinaus nach Möglichkeit weiter zum persönlichen Gebet geöffnet bleiben. Ebenso soll die Seelsorge – im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten – aufrecht erhalten werden.

Keine Aussagen über den 1. Mai hinaus

Winterkamp weist abschließend darauf hin, dass über den 1. Mai hinaus zurzeit keine Aussagen getroffen werden können. Dies betreffe beispielsweise im Sommer geplante Ferienmaßnahmen. Der Generalvikar bittet um Verständnis, dass angesichts der sich täglich ändernden Situation keine längerfristigen Aussagen möglich sind.

Über besondere Angebote in dieser Zeit informiert das Bistum Münster im Internet unter www.bistum-muenster.de/seelsorge_corona/ .