Das neue Baugebiet an der Bahnhofstraße. | Grafik: Gemeinde

 

„So eine Nutzung ist für Neuenkirchen komplett neu“, beschrieb Stadtplaner Stefan Lehmann vom Planungsbüro Topa & Partner am Dienstagabend im Umwelt- und Bauausschuss. Das Baugebiet Nummer 14 an der Bahnhofstraße soll ein so genanntes urbanes Gebiet werden.

Vorteile gegenüber einseitiger Nutzung

Der aktuelle Bebauungsplan sieht vor, dass an dieser Stelle nur Gewerbe angesiedelt werden darf. Diese Nutzung sei nach Ansicht der Ausschussmitglieder allerdings nicht mehr umsetzbar. Die Fläche soll nun für Gewerbe- und Wohnbau genutzt werden dürfen. „Der Vorteil daran ist, dass eine Nutzungsart überwiegen darf“, erläuterte Experte Stefan Lehmann den Ausschussmitgliedern.

Einschränkungen für künftige Bauherren

Wer auf dem Gelände bauen möchte, muss einiges beachten. Die Fläche liegt in der Nähe des Raiffeisen-Marktes – also einem Gewerbebetrieb. Auf Grund des Lärmschutzes dürfen beispielsweise Fenster, die man öffnen kann von Schlaf- und Aufenthaltsräume nicht zu in die Richtung des Unternehmens ausgerichtet werden. Schalldämmende Lüftungseinrichtungen dürfen aber verbaut werden. Außerdem dürfen pro Grundstück nur zwei Wohneinheiten entstehen. Dabei können Bauherren wählen, ob sie ein Doppelhaus oder eine Einliegerwohnung errichten wollen.