Aufgrund der erhöhten Inzidenzzahlen gelten ab Montag strengere Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. | Foto: freepik

 

Die zweite Corona-Welle rollt über Europa, Deutschland und auch über Nordrhein-Westfalen. Im Kreis Steinfurt lag der Inzidenzwert am gestrigen Freitag, Stand 10 Uhr, bei 96 (Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der letzten 7 Tage). Am Mittwoch wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den 16 Landesministern im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen eine effektive, gemeinsame und einheitliche Corona-Bremse beschlossen, um eine drohende gesundheitliche Notlage abzuwenden.

Präventive Maßnahmen

Die rasante Entwicklung der steigenden Infektionszahlen muss verlangsamt werden. Dazu sind präventive Maßnahmen erforderlich, um nicht irgendwann in einen Notstand zu geraten. Das kann jetzt gelingen, wenn alle zusammenstehen und gemeinsam die neuen Regeln akzeptieren und beachten.

Kontakte auf Minimum reduzieren

Die sozialen Kontakte sollten jetzt auf ein Minimum reduziert werden. Die wichtigste Institution, um die Infektionsketten zu stoppen, sind in diesen Tagen die örtlichen Gesundheitsämter. Tausende Mitarbeiter sitzen dort in Nordrhein-Westfalen, um die Infektionsketten nachzuverfolgen, damit die Pandemie nicht außer Kontrolle gerät. Der Durchschnittswert in Nordrhein-Westfalen lag am Donnerstag bei 121 Fällen pro Tag. Laut Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet ist bei 75 Prozent der Infektionen ungewiss, wo sie herkommen.

Daher muss die gesamte Gesellschaft jetzt Kontakte reduzieren. Es kommt darauf an, die Infektionsketten zu unterbrechen. Dabei ist eines der Ziele, Kindertagesstätten und Schulen offen zu halten. Durch die vorgegebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem kompletten Lockdown kommen muss. Es soll auch verhindert werden, dass das Gesundheitssystem möglicherweise knapp vor Weihnachten oder am Ende des Jahres in dramatische Engpässe kommt. Wünschenswert wäre, dass die Advents- und Weihnachtszeit eine Zeit wird, wo die Menschen auch innerlich am Ende eines solch dramatischen Jahres zur Ruhe kommen können. Alle Länder werden die besprochenen Maßnahmen zum 2. November 2020 umsetzen. Diese sind befristet bis zum 30. November 2020.

Hilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro

Armin Laschet erklärt dazu: „All das ist nur möglich, wenn wir denen, die jetzt ein Sonderopfer bringen, wenn ihre Betriebe geschlossen werden, umfassende Hilfe zusagen. Es wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro geben. Diese Hilfe soll denen zugutekommen, die von temporären Schließungen betroffen sind. Unternehmen, Betrieben, Vereinen, Einrichtungen und auch „Soloselbständigen“. Es geht um eine Kompensation. Die berechnet man am Umsatz, den sie im November 2019, also vor einem Jahr gemacht haben. Das ist die Berechnungsgrundlage, bis zu 75 Prozent an Kosten werden erstattet.“

Schnelltests nutzen

Ein besonderer Schutz soll vulnerablen Gruppen zugutekommen. Sie haben jetzt Vorrang bei den Schnelltests und beschleunigten Kontaktnachverfolgungen. Das gilt insbesondere für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen. Der Bund hat sich dafür ausgesprochen, die Kosten für Schnelltests von Besuchern und Patienten und Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen zu übernehmen.

November ist Monat der Entscheidungen

„Der November ist der Monat der Entscheidungen. Wir brauchen jetzt die Solidarität mit den Alten und Kranken, für die der Virus eine tödliche Bedrohung ist. Mit den Pflegekräften und Ärzten, die bald wieder an ihre Grenzen gehen müssen, mit den vielen Gastronomen, Kulturschaffenden und anderen Selbständigen, die in diesen Tagen, wie ich weiß aus vielen Gesprächen, wieder um ihre Existenz bangen und bei denen wir alles tun, dass sie gut durch diese Krise kommen“, appelliert Ministerpräsident Armin Laschet an die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen

So gilt ab Montag auch die Maskenpflicht in Fußgängerzonen, besonders da, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

 

Maßnahmen ab Montag, 2. November:

  • Ab sofort ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes möglich. Diese Personenzahl ist auf maximal 10 Personen begrenzt.
  • Verstöße werden durch die Ordnungsbehörden geahndet.
  • Gruppenfeiern bei Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch
    in Wohnungen, privaten Einrichtungen sind inakzeptabel.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige Reisen, sowohl im Inland als auch ins Ausland, zu verzichten.
  • Übernachtungsangebote im Inland sind nur noch für nichttouristische Zwecke zulässig.
  • Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen
    (Theater, Oper, Museen, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks sowie andere Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Freizeit- und Amateursportbetriebe, öffentliche und private Sportanlagen, Schwimmbäder und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen).
  • Davon ausgenommen ist der Individualsport, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen.
    Ausnahme ist die Lieferung und Abholung von mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zuhause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen.
  • Friseursalons bleiben geöffnet unter den bestehenden Hygieneauflagen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logotherapien bleiben weiter möglich.
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet unter den bewährten Auflagen:
    10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde