Mit 66 Infizierten pro 100.000 Einwohner der letzten 7 Tage ist die „Gefährdungsstufe 2“ (Inzidenzwert > 50) im Kreis Steinfurt erreicht. | Symbolfoto: Adobe Stock

 

Der Kreis Steinfurt hat am Wochenende die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der letzten 7 Tage), von 50 überschritten. Dieser Wert liegt aktuell bei 66 Infizierten. Damit gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die „Gefährdungsstufe 2“. Die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober wurde aufgehoben und heute eine neue erlassen. Die neue Allgemeinverfügung tritt morgen, Dienstag, 27. Oktober, in Kraft.

Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen, etc.) sind auf maximal 5 Personen oder Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner beschränkt.

Sperrstunde für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr An besonderen Festen (Hochzeiten, runde Geburtstage, Taufen etc.) im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten) dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.

Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:

Fußgängerzonen, Außenbereiche vor Trauzimmern bzw. Trausälen, Bahnhöfe und auf Bahnhofsvorplätzen, Bushaltestellen, Taxi- und Mietwagenstände, Kfz-Stellflächen mit mehr als 10 Parkplätzen und Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen

Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.