Die Mischung macht’s: Die CDU-Fraktionssitzungen werden gleichzeitig physisch wie auch virtuell durchgeführt. | Foto: CDU Neuenkirchen

 

Das Format der Videokonferenz wird spätestens seit der Corona-Pandemie vielseitig genutzt. Bereits Anfang des Jahres hatte die CDU Neuenkirchen für ihre Treffen auch virtuelle Konferenzen genutzt, um sich corona-sicher austauschen zu können.

Formelle Grundlage schaffen für digitale Sitzungen

Nun möchte die CDU-Fraktion im Rat auch eine formelle Grundlage für die digitalen Sitzungen schaffen und beantragt eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen. „Zukünftig sollen Fraktionssitzungen auch als Online-Sitzung, also zum Beispiel als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können,“ schreibt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Albers im CDU-Antrag. „Auch das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung empfiehlt ein solches Vorgehen.“

Die Mischung macht’s

Die Ortsunion hat seit Beginn des Jahres ihre politische Arbeit digitalisiert. „Wir sehen, dass eine gute Mischung von Präsenzveranstaltungen und Möglichkeiten vom Austausch im Internet der richtige Weg ist. Unsere sogenannten Hybridsitzungen bewähren sich absolut!“ wird die Parteivorsitzende Lea Helene Kaumanns in einer CDU-Pressemitteilung zitiert. Als Hybridsitzung wird ein Format bezeichnet, bei dem einige Teilnehmende physisch anwesend sind und sich andere digital zuschalten. „Das macht unserer Meinung nach insbesondere während Corona Sinn.“ Doch auch nach der Pandemie profitiere das politische Ehrenamt von der virtuellen Alternative.

Unkomplizierte Teilnahme

So erklärt Fraktionschef Nico von Royen: „Wer beruflich auch mal außerhalb von Neuenkirchen unterwegs ist oder ein krankes Kind zuhause hat, kann unkompliziert teilnehmen – und dank der hervorragenden Technikausstattung auch Redebeiträge zur Diskussion einbringen.“

Die beantragte Änderung der Hauptsatzung schließt ein, dass den ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen für die digitale Teilnahme an Fraktionssitzungen ebenfalls eine Entschädigung gezahlt wird. Eine willkürliche Durchführung digitaler Sitzungen soll es aber eindeutig nicht geben. „Es sollte selbstverständlich formelle Einladungen sowie Tagesordnungen geben,“ hält der Fraktionsvize Mark Dieckmann fest. Die teilnehmenden Personen seien zu Beginn der Sitzungen ordnungsgemäß vom Vorsitzenden festzustellen und schriftlich in den Anwesenheitslisten zu dokumentieren.