In den letzten Wochen wurden im Gemeindegebiet einige Bäume gefällt; aus „Verkehrssicherheitsgründen“, wie uns der Pressesprecher der Gemeinde, Stefan Klausing, auf Anfrage mitteilte. Bei den regelmäßigen Kontrollfahrten der Mitarbeiter des Gemeindebauhofs sowie bei den Pflegearbeiten waren die Missstände aufgefallen.
So ist ein Baum direkt neben dem Ehrenmal an der Kirche sowie ein weiterer Baum im südlichen Kirchpark der Säge zum Opfer gefallen. „Die Bäume waren abgestorben, da war kein Leben mehr drin“, sagte uns Horst Schleiner, Leiter des Bauhofs. Durch die
langanhaltende Trockenheit sinkt der Grundwasserspiegel, über Jahre macht das den Bäumen zu schaffen. Die Verkehrssicherheit steht bei allen Überlegungen an erster Stelle. Bei allen Baumfällarbeiten sind die Bestimmungen der örtlichen Baumschutzsatzung zu berücksichtigen.
Im vorderen Bereich des Freibades sind auf den Parkplätzen rund 15 Bäume gefällt worden. Dies waren laut Auskunft vom Bauhof Birken, Akazien und Kiefern. Auch hier war die Trockenheit verantwortlich dafür, dass die Bäume abgängig waren. In den sozialen Medien wurde das Thema heftig diskutiert. Horst Schleiner vom Gemeindebauhof bestätigte den schlechten Zustand der Bäume und sicherte entsprechende Ersatzanpflanzungen im Freibad und in den Wall-hecken zu.
1. März als Stichtag für Baumfällarbeiten
Im Außenbereich waren es besonders viele Birken, die in diesem Jahr gefällt wurden. Wenn man über „Totholz“ oder von einzelnen Ästen spricht, dann kann man die auch das ganze Jahr entfernen. Da ist man nicht an den „1. März“ als Stichtag für Baumfällarbeiten gebunden. Vom 1. März bis zum 30. September gelten besondere Vorgaben für die Baum- und Gehölzpflege mit Rücksicht auf die heimische Tierwelt. Besonders in den Hecken suchen viele Vogelarten ihre Brut- und Nistplätze. Es gilt vor allem, diese Lebensräume zu schützen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Daher ist auch der Heckenschnitt bis zum 1. März zu erledigen.
Auf-den-Stock-setzen
Im Gemeindebereich ist der Bauhof für diese Arbeiten zuständig. Für Arbeiten an den Bundes- und Landesstraßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Oft führt der praktizierte, manchmal flächendeckende sogenannte „Auf-den-Stock-setzen-Schnitt“ für unerfreuliche Erscheinungsbilder, da die Gehölze etwa 20 Zentimeter über dem Boden gekappt werden. Das muss jedoch so sein, damit sie im Folgejahr aus dem „Stock“ neu austreiben können.
Fragen rund um den Baumschnitt
Bei Fragen rund um den Baum- und Gehölzschnitt kann man sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Dort werden auch alle Fragen rund um die Baumschutzsatzung beantwortet. Bei Fragen zur artenschutzrechtlichen Zulässigkeit und Verboten in Schutzgebieten gibt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Auskunft.