Coronabedingt wurden sämtliche Karnevalsveranstaltungen bereits im Herbst abgesagt, die Corona-Schutzverordnung lässt aktuell auch nichts anderes zu. Wenn man jetzt nach draußen schaut, dann ist einem auch nicht wirklich nach Karneval zumute. Vermutlich würden die Witterung und die aktuellen Schnee- und Straßenverhältnisse einem geplanten Rosenmontagsumzug innerhalb der Gemeinde ebenfalls einen Strich durch die Rechnung machen.

Ganz Neuenkirchen liegt seit vergangenem Wochenende unter einer weißen Schneedecke. Der Deutsche Wetterdienst hatte diese Wetterlage bereits frühzeitig vorausgesagt. Dennoch haben nur wenige mit so viel Schnee gerechnet. Während es in den ersten Tagen kaum ein Durchkommen gab, entspannt sich die Situation nach und nach. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes mit Unterstützung von externen Dienstleistern und Landwirten sind weiterhin in zwei Schichten von frühmorgens bis zum Abend im Gemeindegebiet unterwegs.

Kreis Steinfurt zuständig für Kreisstraßen

Am Sonntag wurden vom Bauhof und den befreundeten Lohn-Unternehmen Sonderschichten gefahren. „Die Räumfahrzeuge arbeiten sich vom Ortskern aus Richtung auswärts“, sagte uns Karl Wening vom Fachbereich III „Planen und Bauen“ der Gemeinde. Grundsätzlich arbeitet der Bauhof nach den Vorgaben des „Winter Streu- und Einsatzplans“. Parallel zu den Arbeiten des Bauhofs sind auch Fahrzeuge des Kreises Steinfurt im Einsatz, der als Straßenbaulastträger für die Räumung der Kreisstraßen zuständig ist, zum Beispiel für den Westfalenring, die Rheiner Straße ortsauswärts, die Mesumer Straße ortsauswärts, die Salzbergener Straße, den Eilersweg, die Bundesstraße 70, die L583 (Emsdettener Straße), die Wettringer Straße und den Burgsteinfurter Damm (L580).

Bei allen Anstrengungen des Bauhofs wird immer darauf geachtet, dass sensible Bereiche, wie zum Beispiel vor Kindertagesstätten und Altenheimen möglichst schnell von Schnee und Eis befreit werden. Laut Auskunft von Karl Wening am Dienstagnachmittag sollen alle Straßen nahezu wieder befahrbar sein. Dennoch ergeht die dringende Bitte an alle Fahrzeugführer, dass sie sehr vorsichtig sein sollen und ihre Fahrweise den Witterungsbedingungen anpassen mögen.

Bauhof kämpft an allen Fronten

In der Gemeindeverwaltung steht das Telefon in diesen Tagen nicht still. Einige Anwohner erkundigen sich, wann ihre Straße endlich geräumt wird. Andere beschweren sich, dass die Gehwege im Ortskern nicht von Schnee und Eis befreit sind. Dennoch haben die meisten Bürgerinnen und Bürger Verständnis für diese Ausnahmesituation. Und während die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes vorrangig die Hauptverkehrsstraßen und nachrangig die Nebenstraßen sowie öffentliche Flächen räumen, ist in Wohngebieten häufig der Bürger selbst gefragt, da dieses zeitlich und personell nicht durch die Gemeinde geleistet werden kann.

Bürger sind gefragt

Insbesondere ist der Bürger gefragt, wenn es um die Gehwege geht. Dort gilt grundsätzlich: Der Winterdienst auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und in verkehrsberuhigten Wohnbereichen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht gilt auch für nicht bebaute Grundstücke. In der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Neuenkirchen heißt es, dass in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen sind. Gehwege sind dabei auf eine Breite von 1,5 Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.

Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Verantwortlich für die Einhaltung ist jeder Grundstückseigentümer. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Dabei sind die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten – soweit möglich – von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Ist es beim Winterdienst eigentlich richtig, dass Räumfahrzeuge den Schnee von der Straße vor die Grundstückseinfahrten schieben? Dieses lässt sich häufig nicht vermeiden. Der Schnee muss von der Straße an den Rand geschoben werden, eine Aussparung der Zufahrten ist verständlicherweise nicht möglich. Wenn dann dort zu viel Schnee liegt, sodass die Zufahrtsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, muss der Grundstücksbesitzer selbst Hand anlegen. Dies gilt sowohl für die Bürger als auch für Gewerbetreibende.

Winterdienst muss organisiert werden

Wer körperlich nicht in der Lage ist, den Gehweg selbst zu räumen, oder beispielsweise nicht vor Ort ist, ist trotzdem nicht von der Räumpflicht entlastet. Hier empfiehlt sich die Nachfrage bei Nachbarn und Freunden. Und das Nachbarn sich dabei gegenseitig gut unterstützen, konnte man in den letzten Tagen verfolgen. Sollte dieses jedoch nicht möglich sein, muss ein Hausmeisterdienst beauftragt werden. Stürzt jemand aufgrund einer versäumten Räumpflicht, könnte eine zivilrechtliche Schmerzensgeldforderung geltend gemacht werden. Ebenso könnte bei einer Gefährdung ein Bußgeld drohen.

Die Satzung über die Straßenreinigung kann auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen eingesehen werden.
www.neuenkirchen.de/verordnungen

Dank an die Landwirte

Ein besonderer Dank gilt auch den örtlichen Landwirten, die tatkräftig mitgeholfen haben, ihre Einfahrten und darüber hinaus auch
die Wirtschaftswege im Gemeindegebiet und besonders in den Bauerschaften geräumt haben.