
Der Kreis Steinfurt ziegt die Corona-Notbremse. Neue Regelungen gelten bereits ab Dienstag, 30. März 2021. | Symbolfoto/Stock Adobe
Nachdem die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Steinfurt heute, Montag, 29. März, auf 127 gestiegen ist und damit am dritten Tag in Folge (die Inzidenz für Freitag, 27. März, wurde vom Land NRW nachträglich nach oben korrigiert) über 100 liegt, wird für den Kreis Steinfurt die bundesweit vereinbarte “Notbremse” gezogen. Landrat Dr. Martin Sommer hat nach einem intensiven Abwägungsprozess entschieden, die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen. Der Antrag beim Land NRW ist heute gestellt worden. Der Entscheidung vorausgegangen waren lange Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit der Kreispolitik.
Aufhellung der Dunkelziffer
Im Land NRW ist es alternativ zur kompletten Rücknahme der Öffnungen möglich, die Nutzung der Angebote von einem tagesaktuellen negativen Schnelltest abhängig zu machen. “Wir haben uns die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht”, sagt Sommer über den langwierigen Abwägungsprozess. Es gebe für beide Wege gewichtige Argumente. Letztlich ausschlaggebend für die Wahl der Testoption sei unter anderem die Vermeidung von Einkaufs-Tourismus gewesen, da die umliegenden nordrhein-westfälischen Kreise eine niedrigere 7-Tages-Inzidenz verzeichnen und daher bisher noch keine Öffnungen zurücknehmen mussten oder aber, wie der Kreis Borken, sich bereits für die Testoption entschieden haben. Zudem erhofft sich der Landrat eine Aufhellung der Dunkelziffer an Corona-Infizierten durch häufigeres Testen. “Da sich der Großteil der bisher Infizierten im privaten Bereich angesteckt hat, kann sich eine höhere Zahl an Testungen wiederum positiv auswirken”, hofft der Landrat.
Ausnahmeregelung für Ostern
Damit sind ab Dienstag Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
Landrat Dr. Martin Sommer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: “Damit wir an der Testoption festhalten können, müssen wir aber weiterhin vorsichtig sein und vor allem unsere privaten Kontakte auf das notwendige Minimum reduzieren und mit Schnelltests, Abstand und Maske sicherer gestalten.”
Eine Liste der aktuellen Schnellteststellen ist im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/schnelltests zu finden.
Update (Stand 29. März 2021, 17.05 Uhr):
Land NRW stimmt Antrag auf Testoption des Kreises Steinfurt zu
Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Steinfurt, die nordrhein-westfälische Testoption im Rahmen der bundesweit vereinbarten Corona-Notbremse nutzen zu wollen, zugestimmt. Damit wurde das notwendige Einvernehmen hergestellt. Ab morgen, Dienstag, 30. März, können damit all diejenigen nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.), körpernahen Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.), Museen, Kunstausstellungen usw. mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, die sonst im Rahmen der Notbremse gänzlich geschlossen wären. Das negative Testergebnis ist bei der Inanspruchnahme der Angebote vorzulegen.
All die Angebote des Bedarfs des täglichen Lebens (beispielsweise Lebensmittelmärkte), medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung können auch weiterhin ohne tagesaktuelles negatives Testergebnis aufgesucht werden.