Die Testpflicht für die Innenräume in der Gastronomie fällt weg. | Symbolfoto: stock.adobe

 
 
Es gelten ab heute, Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungen im Kreis Steinfurt für die Bereiche Gastronomie, Sport, Kultur, Bildung und Spielbanken, weil jetzt auch das Land NRW der Inzidenzstufe 1 zugeordnet wird. So fällt die Testpflicht weg in der Innengastronomie, bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen und im Freien, in der außerschulischen Bildung sowie in allen Bereichen von Spielbanken.
 
Auch für die Kultur ergeben sich Lockerungen: So entfällt ab heute in Kultureinrichtungen die Personenbegrenzung pro Quadratmeter. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweis stattfinden. Bei mehr als 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer müssen Testpflicht und Mindestabstände eingehalten werden, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht.
 
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.