
Insgesamt 28 Verhandlungstage waren notwendig, am 10. Februar 2021 wurde vor dem Landgericht in Münster das Urteil im Mordprozess gegen den damals 56-jährigen Gärtnermeister (r.) aus Neuenkirchen verkündet. | Archivfoto: Heuermann
Das Urteil des Landgerichts Münster vom 10. Februar 2021 gegen einen damals 56-jährigen Gärtnermeister aus Neuenkirchen, der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mord aus Habgier vor dem Landgericht Münster verurteilt wurde, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilt auf seiner Homepage mit, dass der 4. Strafsenat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 2. März 2022 folgendes beschlossen hat (AZ 4 StR 295/21): „Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 10. Februar 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).“
Als Ergänzung bemerkte der Senat: „Die Verfahrensrüge, das Landgericht habe dem Angeklagten das letzte Wort „abgeschnitten“, genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. Denn aus der Schilderung des Verfahrensgeschehens in der Revisionsbegründung und dem hierzu mitgeteilten Hauptverhandlungsprotokoll vom 10. Februar 2021 ergibt sich bereits nicht, dass der Angeklagte, der über vier Hauptverhandlungstage insgesamt dreizehn Stunden und 45 Minuten das letzte Wort hatte, daran gehindert wurde, noch weitere Ausführungen zu machen.“
In § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung steht folgendes: „Das Revisionsgericht kann auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist, auch dann durch Beschluß entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.“ Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Münster vom 10. Februar 2021 rechtskräftig. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Münster verurteilte den damals 56-jährigen Gärtnermeister aus Neuenkirchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier. Der Prozessauftakt zu dem „Mammutprozess“ vor der Schwurgerichtskammer war am 15. April 2020, es folgten 27 weitere Verhandlungstage.
Insgesamt 28 Verhandlungstage im Mordprozess
In den insgesamt 28 Verhandlungstagen wurden zahlreiche Zeugen vernommen, Gutachter und Sachverständige gehört. Am Ende des Prozesses sah es die Kammer des Gerichts als erwiesen an, dass der Gärtnermeister aus Neuenkirchen am 25. Juni 2019 seiner 79-jährigen Mutter mindestens einen Schlag gegen den Kopf versetzt habe und das wehrlose Opfer anschließend mit einem Seil um den Körper im Brunnen auf dem Gelände der Baumschule in Neuenkirchen dem Ertrinkungstod überlassen habe. Das Gericht sei nicht davon ausgegangen, dass die 79-Jährige verunfallt sei.
Bis zum Schluss hatte der Angeklagte die Tat bestritten, seine Verteidigung plädierte auf Freispruch. Bei der Urteilsverkündung am 10. Februar 2021 sagte die Vorsitzende Richterin, dass sie keinen Zweifel daran habe, dass der Angeklagte seine Mutter aus Habgier getötet habe. Die Kammer kam dabei zu der Auffassung, dass der Gärtnermeister uneingeschränkt schuldfähig sei. Bis zur Verkündung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 2. März 2022 befand sich der heute 57-jährige Neuenkirchener in Untersuchungshaft, jetzt verbüßt er die verhängte „lebenslängliche Freiheitsstrafe“ in Strafhaft.