Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten im Mordprozess
Am Mittwochnachmittag wurde im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister (r.) aus Neuenkirchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Am Mittwochnachmittag wurde im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister (r.) aus Neuenkirchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
In seinem Schlusswort plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch – „Im Zweifel für den Angeklagten“. Er kann keine eindeutigen Beweise und Spuren erkennen, die seinen Mandanten als Täter belasten.
Der Angeklagte erschien am Donnerstag nicht zum Prozesstermin, da er verhandlungsunfähig gewesen sein soll.
Nach einem Vorfall am Montag in der Justizvollzugsanstalt in Münster spricht der Angeklagte im Gerichtsaal des Landgerichts von Hämatomen am Kopf und unhaltbaren Zuständen.
Am Donnerstag stellte der Gutachter Prof. Dr. Leygraf das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten im Mordprozess vor.
Am Dienstag verlas die Vorsitzende Richterin vor dem Landgericht in Münster Auskünfte aus dem Bundeszentralregister vom Bundesamt der Justiz über den Angeklagten.