Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen gelten ab sofort

Besuche in den genannten Einrichtungen sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken in den vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften im Kreisgebiet.

Von |2020-03-14T19:30:39+01:0015. März 2020|Kommentare deaktiviert für Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen gelten ab sofort

Besuche im Rathaus möglichst vermeiden

Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklung des Coronavirus werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf Behördengänge im Rathaus möglichst zu verzichten.

Von |2020-03-15T10:51:14+01:0015. März 2020|Kommentare deaktiviert für Besuche im Rathaus möglichst vermeiden