Maßnahmen des Bistums Münster gelten vorerst bis 1. Mai
Da die Bundesregierung und die Länderregierungen erst in der Osterwoche das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus festlegen werden, hat das Bistum Münster derzeit geltende Maßnahmen vorerst bis zum 1. Mai verlängert.