Obduktionsergebnis liegt vor: Frau ist ertrunken

Der vorläufig 54-Jährige Festgenommene wurde mangels dringenden Tatverdachts, der Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist, am Donnerstag entlassen. "Die Obduktion erbrachte keinen eindeutigen Hinweis auf ein Fremdverschulden", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt in Münster.