Urteil im Mordprozess: Lebenslange Haft für 56-jährigen Gärtnermeister
Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde am Mittwochnachmittag im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister aus Neuenkirchen verurteilt.
Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde am Mittwochnachmittag im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister aus Neuenkirchen verurteilt.