Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten im Mordprozess
Am Mittwochnachmittag wurde im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister (r.) aus Neuenkirchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Am Mittwochnachmittag wurde im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister (r.) aus Neuenkirchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde am Mittwochnachmittag im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster ein 56-jähriger Gärtnermeister aus Neuenkirchen verurteilt.
Der Angeklagte erschien am Donnerstag nicht zum Prozesstermin, da er verhandlungsunfähig gewesen sein soll.
Am 24. Prozesstag forderte der Staatsanwalt im Mordprozess gegen einen 56-jährigen angeklagten Gärtnermeister aus Neuenkirchen eine lebenslange Haftstrafe.
Am 23. Prozesstag im Mordprozess vor dem Landgericht Münster beantragte der Angeklagte ein persönliches psychiatrisches Gutachten. Darüber hinaus stellte er rund 20 Strafanzeigen.
Beim letzten Verhandlungstag im Mordprozess gegen einen 56-jährigen Gärtnermeister aus Neuenkirchen machte die Information die Runde, dass der vermeintliche Mitwisser der Tat und Hauptbelastungszeuge aus Rheine plötzlich verstorben ist.