Rauchmelder ab 2017 auch in Neuenkirchen Pflicht

Das Rauchmelder Leben retten, hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder bestätigt. Ab dem 1. Januar müssen auch vermietete Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Eigentümer ist für die Installation und der Mieter für die Wartung verantwortlich.

Von |2020-03-04T17:20:56+01:0031. Dezember 2016|Kommentare deaktiviert für Rauchmelder ab 2017 auch in Neuenkirchen Pflicht