Das Rathaus bleibt für Besucher geschlossen. | Foto: Heuermann

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Neuenkirchen

Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklung des Coronavirus hat Bürgermeister Franz Möllering am Montag durch Erlass einer Allgemeinverfügung im gesamten Gebiet der Gemeinde 48485 Neuenkirchen alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge zu dienen bestimmt sind.

Darüber hinaus wurde angeordnet, Einrichtungen zu schließen und Angebote einzustellen. Die Allgemeinverfügung wurde am Montag auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen sowie in den Publikationskästen veröffentlicht und tritt damit am Dienstag, 17.03.2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 19. April.

Einschränkungen im privaten und wirtschaftlichen Leben

„Mit dieser Verfügung schränken wir das private und wirtschaftliche Leben in Neuenkirchen ein, ziehen damit aber im Kreis Steinfurt an einem Strang, um die Ausbreitung des Corona-Virus massiv einzudämmen“, sagt Bürgermeister Franz Möllering. „Ich bitte hier erneut um Verständnis, insbesondere auch darum, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und vor allem die Risikogruppen zu schützen – ein Zeichen der Solidarität für die Menschen, für die eine Infektion schwer verlaufen würde.“

Sitzungen und Ausschüsse abgesagt

Neben privaten und öffentlichen Versammlungen werden auch die Sitzungen des Gemeinderates und der Fachausschüsse abgesagt.

Rathaus für Besucher geschlossen

Erst am Samstag hatte sich der Krisenstab der Gemeinde Neuenkirchen dafür entschieden, Besucher darauf hinzuweisen, das Rathaus nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Am Montagvormittag wurde dann das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Sachbearbeiter/-innen sind weiterhin zu den Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail, per DE-Mail oder per Post erreichbar. Sollte eine persönliche Vorstellung im Rathaus notwendig sein, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit den Sachbearbeitern/- innen erforderlich. Die Telefonnummer und Adressen sind auf der Homepage www.neuenkirchen.de unter der Rubrik Rathaus / Gemeindeverwaltung / Ansprechpartner zu finden. Die allgemeine Rufnummer des Rathauses lautet: 05973 926-0.

Müllsammelaktion „Neuenkirchen räumt auf“ findet nicht statt

Aufgrund der nun erlassenen Allgemeinverfügung findet auch die Müllsammelaktion „Neuenkirchen räumt auf“ am 21. März nicht statt. Ob es in diesem Jahr noch einen Ersatztermin geben wird, konnte Klimaschutzmanager Marvin Dieck noch nicht mitteilen.

Notbetreuung in den Kitas und Schulen beim Kreis beantragen

Schulen und Kita meldeten am Montagvormittag keinen Ansturm an Kindern und Jugendlichen, die es kurzfristig zu betreuen galt. Noch bis Dienstag ist eine freie Betreuung in den Schulen möglich. Eltern die ab Mittwoch, 18.03.2020, ihre Kinder aus den Jahrgängen 1. bis 6. Klasse eine Notbetreuung benötigen, müssen einen Antrag beim Jugendamt des Kreis Steinfurt stellen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage www.neuenkirchen.de zu finden.

Osterfeuer sind ebenfalls untersagt

Mit dieser Allgemeinverfügung sind ebenfalls die (bereits angezeigten) Osterfeuer untersagt.

Aktuelle Mitteilungen werden regelmäßig auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen veröffentlicht.

Allgemeinverfügung zur Ansicht und als Download