Die Leiche des 88-jährigen Gärtnermeisters aus Neuenkirchen wurde am heutigen Freitag exhumiert. | Archivfoto

Am heutigen Vormittag wurde die Leiche des 88-jährigen verstorbenen Gärtnermeisters auf dem Friedhof in Neuenkirchen exhumiert. Die Exhumierung wurde zuvor von der Staatsanwaltschaft Münster in Absprache mit der Rechtsmedizin beantragt. Das Amtsgericht Münster hat einen entsprechen Beschluss erlassen.

Hinweis einer Zeugin ist Anlass für die Exhumierung

In dem laufenden Verfahren im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster gegen den 55-jährigen Sohn, dem vorgeworfen wird, seine 79-jährige Mutter am 25. Juni 2019 aus Habgier überwältigt und in einem Brunnen ertränkt zu haben, war die Rede von einer 48-jährigen Lebensgefährtin eines Mitwissers des Angeklagten gewesen. Sie hätte Kenntnis darüber, dass der Angeklagte seine Mutter getötet habe. Ihr Lebensgefährte habe früh morgens mit dem Angeklagten telefoniert. Anschließend habe der Mitwisser ihr gesagt, „dass der Angeklagte seine Mutter umgebracht hat.“ Sie soll der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten gegenüber geäußert haben, „Mit Opas Tod hat der Angeklagte auch was zu tun. Es gibt ein Mittel, welches in Baumschulen eingesetzt wird, was man nicht nachweisen kann“.

Ist der Gärtnermeister eines unnatürlichen Todes gestorben?

Wie uns Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute auf Anfrage mitteilte, gibt es „durch die Angaben einer Zeugin in dem laufenden Strafprozess um den gewaltsamen Tod der 79-jährigen Ehefrau des Gärtnermeisters möglicherweise den Anfangsverdacht, dass der Vater des 55-jährigen Angeklagten nicht eines natürlichen Todes gestorben sein könnte“ (Mitteilungsblatt berichtete). Gegen den angeklagten Sohn besteht derzeit kein Anfangsverdacht; es handelt sich hierbei um ein Todesermittlungsverfahren. Ziel ist es, zu erfahren, ob man eine mögliche unnatürliche Todesursache doch noch feststellen kann.

Beim Tod des Gärtnermeisters im Januar 2019 wurde ein natürlicher Tod auf dem Totenschein bescheinigt. „Zunächst ist dieses ein ganz geordnetes Verfahren in den laufenden Ermittlungen. In diesem Todesermittlungsverfahren muss man erst mal schauen, nach der Exhumierung, der Obduktion und den weiteren Untersuchungen, ob die Ergebnisse eine andere Bewertung zulassen. Das ist vollkommen getrennt von dem laufenden Prozess“ sagte der Oberstaatsanwalt abschließend.

Der Prozess wird am Montag, 22. Juni, am Landgericht in Münster fortgesetzt.