In seinem Schlusswort plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch – „Im Zweifel für den
Angeklagten“. Er kann keine eindeutigen Beweise und Spuren erkennen, die seinen Mandanten als Täter belasten.
In seinem Schlusswort plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch – „Im Zweifel für den
Angeklagten“. Er kann keine eindeutigen Beweise und Spuren erkennen, die seinen Mandanten als Täter belasten.