In Rheine und Neuenkirchen wurden neue Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen festgestellt, teilte der Kreis Steinfurt am Mittwochmorgen in einer Pressemitteilung mit. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt hat Sperrbezirke eingerichtet. In den Sperrbezirken müssen Halter von Bienen verschiedene Regelungen beachten. So sind alle Bienenstände dem Veterinäramt zu melden, auch solche, die sich zur Zeit der Rapsblüte in dem Sperrbezirk befunden haben. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung muss frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes wiederholt werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen benennt die Tierseuchenverordnung.

Aktuelle Informationen zur Amerikanischen Faulbrut gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.