Die Sicherheitsmaßnahmen sollten überprüft und gegebenenfalls und optimiert werden. | Symbolfoto: envato.elements

 

Beunruhigende Nachrichten für Geflügel- und Ziervogelhalter: Neben mehreren Fällen von Geflügelpest bei Wildvögeln ist nun auch das Virus bei einer Legehennenhaltung in Deutschland nachgewiesen worden. Zudem melden Nachbarländer wie die Niederlande ebenfalls Geflügelpest-Ausbrüche bei Nutzgeflügelhaltungen. Vor dem Hintergrund des hochdynamischen Geschehens schätzt das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und Nutzgeflügelhaltungen in Deutschland als „hoch“ ein.

Risiko für Geflügelpest-Ausbruch ist hoch

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt fordert vor diesem Hintergrund die Geflügel- und Ziervogelhalter im Kreis Steinfurt zu größter Wachsamkeit auf: „Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen und optimieren Sie diese, wenn nötig“, so Dr. Anna Fellmann vom Veterinäramt. Sie rät dringend: Geflügelhaltungen dürfen nur mit sauberen Gegenständen und sauberer Kleidung betreten werden. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt sein.

„Es ist von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat“, unterstreicht Dr. Fellmann. Aufgrund des hohen Risikos eines Ausbruchs der Geflügelpest auch im Kreis Steinfurt empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt dringend, bereits jetzt Geflügel auf freiwilliger Basis aufzustallen, zumindest aber sollten Geflügelhalter Vorkehrungen für die Aufstallung ihrer Tiere treffen. Als „Aufstallung“ wird neben einer geschlossenen Stallhaltung auch eine Haltung in einem vor Einträgen gesicherten Unterstand verstanden.

Bei weiterem Voranschreiten der Geflügelpest ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verpflichtet, die Aufstallung anzuordnen.