Nach langer Pause darf endlich die Außengastronomie wieder öffnen. | Symbolfoto: stock.adobe

 

Lange haben die Gastwirte darauf gewartet, nun können sie wieder öffnen. Nachdem das Land die Corona-Notbremse für den Kreis Steinfurt ab Samstag, 22. Mai, 0.00 Uhr, aufgehoben hat, fallen unter anderem die Ausgangsbeschränkungen weg und auch die Außengastronomie darf nach weit über einem halben Jahr Stillstand wieder öffnen.

Bürgermeister Willi Brüning freut sich

„Wir freuen, dass der Wert im Kreis nun deutlich unter 100 gesunken ist und schon fast an der 50er-Marke kratzt“, sagt Bürgermeister Willi Brüning. Somit greifen ab Samstag wieder die Regelungen für Inzidenzen zwischen 50 und 100 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Dennoch sollten die neuen Freiheiten nicht zu sehr strapaziert werden, denn wenn der Wert wieder in die Höhe schnellt, muss wieder geschlossen werden. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das meistern werden“, so Brüning.

Impfquote steigt täglich

Die Impfquote steige täglich und auch das Wetter werde hoffentlich bald besser, denn im Freien sei das Ansteckungsrisiko offenbar geringer. „Das Ordnungsamt steht mit vielen Gastwirten im engen Kontakt, um die Wiedereröffnung zum Wochenende coronakonform zu ermöglichen. Insbesondere da, wo die Außenflächen knapp sind, wollen wir so gut es geht eine Ausweitung in den öffentlichen Raum unkompliziert ermöglichen“, erklärt der Bürgermeister.

Sport unter freiem Himmel

Weiterhin darf ab Samstag auf Sportanlagen unter freiem Himmel wieder mit bis zu 20 Personen kontaktfreier Sport ausgeübt werden. Der Einzelhandel darf wieder ohne Terminbuchung öffnen. Die Vorlage eines tagesaktuellen (max. 48 Stunden alten) Schnelltests, ein vollständiger Impfnachweis oder der Nachweis einer genesenen Corona-Infektion der Kunden ist weiterhin notwendig. Die Kontaktbeschränkungen lassen wieder Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt 5 Personen zu. Bei der Höchstzahl der zulässigen Personen werden Kinder bis 14 Jahre, vollständig Geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.

Teilweise ist die Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich

Ab morgen, Samstag, 22. Mai, 0 Uhr, werden im Kreis Steinfurt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger gelockert. Für die Nutzung einiger Angebote ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, das maximal 48 Stunden alt sein darf.

Zahlreiche Bescheinigungen ausgestellt

Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt. Geimpfte müssen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, etwa durch die Vorlage des gelben Impfpasses, vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung zur Herstellung des Vollschutzes müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene benötigen den Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Der Kreis Steinfurt hat bereits entsprechende Bescheinigungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ausgestellt und verschickt.

Besonderheiten sind zu beachten

Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, ist neben dem positiven PCR-Test auch die Verabreichung einer einzelnen Impfstoffdosis vor mindestens 14 Tagen nachzuweisen, um gleichgestellt werden zu können. Die Lockerungen gelten nur für vollständig Geimpfte und Genesene ohne typische Covid-19-Krankheitssymptome. Von der Testpflicht ausgenommen sind außerdem Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.