Der Offlumer See in Neuenkirchen | Foto: Stefan Klausing, Gemeinde Neuenkirchen

Mit Blick auf das bevorstehende Pfingstwochenende und den durch das Land NRW verkündeten weitere Lockerungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erreichen das Rathaus vermehrt Anrufe zur Nutzung des Offlumer Sees. Zu Beginn der Corona-Krise wurde der Strandbereich bereits gesperrt, da sich dort immer wieder Gruppen, auch von außerhalb, trafen und auf die Kontaktbeschränkungen hingewiesen worden sind. Doch trotz der Lockerungen der CoronaSchVO gelten auch weiterhin hohe Anforderungen an die Hygiene- und Abstandsregeln, die eingehalten werden müssen.

Strandbereich weiterhin gesperrt

Da sich in der Vergangenheit oft gezeigt hat, dass sich nicht alle Nutzer freiwillig an die Abstands- und Nutzungsregeln halten, hat sich die Gemeinde Neuenkirchen entschieden, den Strandbereich weiterhin zu sperren. Im übrigen Bereich des Sees ist das Baden und Wassersport (z.B. Stand-up-Paddeling) aus Natur- und Trinkwasserschutzgründen auch außerhalb der Corona-Einschränkungen nicht gestattet. Die einzigen Ausnahmen sind das Angeln (auch mit sogenannten Belly-Booten) und Segeln mit den dort liegenden Bestands-Segelbooten. „Der Landesfischereiverband ist Pächter des Sees und hat diese Nutzung in Absprache mit der Gemeinde Neuenkirchen so festgelegt“, erklärt Bürgermeister Franz Möllering. Der Sandstrand an der Ostseite des Sees wurde im Rahmen der Regionale 2004 als touristisches Angebot erschlossen und ist die einzig gestattete Badestelle am Offlumer See.