Am Montag und Dienstag (14. + 15. Dezember 2020) ist die Fußgängerzone auch für den Autoverkehr von 6 bis 20 Uhr geöffnet. | Foto: Gemeinde

 

Die Gemeindeverwaltung teilt auf Facebook mit, dass sie in Rücksprache mit Landrat Dr. Sommer, der Polizei und dem Ordnungsamt am heutigen Montag, 14. Dezember und für Dienstag, 15. Dezember, die Fußgängerzone auch für den Autoverkehr von 6 bis 20 Uhr öffnet.

Rücksicht der Fahrzeugführer besonders auf Kinder und ältere Menschen

Es ergeht die dringende Bitte an alle Fahrzeugführer, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und auf Fußgänger und Radfahrer zu achten, besonders auf Kinder und ältere Menschen. Auch die Einzelhändler haben kurzfristig reagiert und bieten ihren Kunden geänderte und verlängerte Öffnungszeiten an, damit die anstehenden Besorgungen und Weihnachtseinkäufe noch vor dem Lockdown ab Mittwoch erledigen können.

Selbstverständlich können ab Mittwoch – wie bislang auch schon geschehen – der „Verkauf to go“, also die Abhol- und Lieferdienste weiterhin betrieben werden. Immer unter den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

AHA-Regeln unbedingt beachten

Achten Sie bitte besonders auch bei den Weihnachtseinkäufen in der Fußgängerzone und beim stationären Einzelhandel in Neuenkirchen auf die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske). Zum jetzigen Zeitpunkt sollten die Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.

Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gelten besondere Regeln, welche die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Sonntag beschlossen haben. Hierüber werden wir in den nächsten Tagen aktuelle Informationen nachliefern.