Ministerin Yvonne Gebauer erklärte die neuen Regelungen für Kitas und Schulen. | Foto: Land NRW

 

Mit den neuen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung gelten ab dem 11. Januar 2021 neue Kontaktbeschränkungen. Somit sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person zulässig. Sobald der Inzidenzwert (die Zahl der neu mit dem Coronavirus infizierten Menschen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) eines Kreises die Zahl von 200 übersteigt, dürfen sich Personen ohne triftigen Grund nicht über den Radius von mehr als 15 Kilometer rund um ihr Haus entfernen. „Tagestouristische Ausflüge“ sind somit untersagt.

Ausreichende Impfdosen vorhanden

Landesgesundheitsminister Karl-Josef-Laumann versprach, dass bis spätestens Mitte Februar alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen geimpft sein sollen, wenn sie möchten. Dafür würden ausreichende Impfdosen zur Verfügung stehen. Der Anspruch von Kinderkrankengeld soll erhöht werden. Jedes  Elternteil erhält pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage erhöht werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, deren Kinder aufgrund von Corona nicht in die Schule gehen können.

Einreisen aus Risikogebieten

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich zukünftig höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise testen lassen. Bis zur Testung ist der Kontakt zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstands zu vermeiden. Die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne bleibt weiterhin bestehen und kann auch nicht durch einen vorzeitigen Test verkürzt werden.

Einzelhandel bleibt geschlossen

Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen mit Ausnahmen der Betriebe, die den täglichen Bedarf versorgen. Arbeitgeber sind aufgerufen zu prüfen, ob sie ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten können, ihre Arbeiten im Home-Office erledigen zu können. Die nächsten Schritte werden Bund und Länder am 25. Januar diskutieren.

Eingeschränkter Betrieb in Schule und Kita

Wie der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Dr. Joachim Stamp, am Mittwochnachmittag in einer Pressekonferenz mitteilte, werden ab Montag, 11. Januar, alle Kitas und Schulen in einen eingeschränkten Pandemiebetrieb gehen. Eine landesweite Betreuung kann nur in festen Gruppen stattfinden. Die Betreuungsverträge werden dafür jeweils um zehn Stunden pro Woche gekürzt. Gleichzeitig wurde der dringende Appell der Landesregierung an alle Eltern erneuert, ihre Kinder bitte zuhause zu betreuen. Voraussetzung dafür ist, dass sie beruflich und familiär dazu in der Lage sind. Je weniger Kinder in die Kitas kommen, desto einfacher ist es für die Erzieherinnen und Erzieher, den Alltag zu organisieren für die Kinder, die zwingend betreut werden müssen. Alle Erzieherinnen und Erzieher, aber auch die Kindertagesmütter- und Väter sind Helden der Pandemie, welche die volle Unterstützung verdient haben.

Kostenlose Testungen sind möglich

Es sind zusätzlich nochmals Millionen von FFP2-Maksen an die Kitas herausgegeben worden. Die Landesregierung möchte Sorge dafür tragen, die Erzieherinnen und Erzieher bei der entsprechenden Hygiene zu unterstützen. Bei Bedarf können sich die Kita-Angestellten kostenlos mit einem verlässlichen Test durch geschultes Personal testen lassen. Dazu zählen Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben die Möglichkeit, bis zu den Osterferien sich sechs Mal kostenlos testen zu lassen.

Wenig Spielraum für Ausgestaltung

Die NRW-Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer, teilte am Mittwoch mit, dass der Ausgestaltungsspielraum des Beschlusses für die Schulen sich in engen Grenzen hält. Es ist weiterhin ein bedeutendes Infektionsgeschehen festzustellen. Daher muss alles ermöglicht werden, dass die Schule akut zur Bekämpfung der Pandemie einen Beitrag leistet, damit alle schnellstmöglich zur Normalität zurückkehren können. Aktuell ist kein reguläres und umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Das Recht der Kinder auf Bildung und Betreuung zu sichern und umzusetzen, fällt allen Beteiligten nicht leicht. Es bedeutet eine große Herausforderung für die Familien und Lehrkräfte in den kommenden Wochen.

Präsenzunterricht wird ausgesetzt

Ministerin Gebauer stellte dabei in Aussicht, dass bei zukünftigen Lockerungen die Schulen von Anfang an mit dabei sein werden. Vom 1. bis zum 31. Januar gelten folgende Regelungen:

Der Präsenzunterricht wird ausgesetzt. In allen Schulen wird es ab Montag, 11. Januar, für alle Jahrgangsstufen nur noch Distanz-
unterricht geben, das gilt auch für Abschlussklassen. Sollten für den Distanzunterricht weitere Vorbereitungen notwendig sein, so sind bis zu zwei Organisationstage möglich. Spätestens ab dem 13. Januar wird dann der Distanzunterricht für alle stattfinden können.

Doppelbelastungen vermeiden

Mit dieser einheitlichen Umstellung auf den Distanzunterricht wird die Doppelbelastung der Lehrkräfte vermieden, müssen sie ab Montag dann nicht mehr zeitgleich Präsenzunterricht und zusätzlich Distanzunterricht durchführen.

Beitrag zu Kontaktreduzierungen

Alle Eltern werden nochmals aufgerufen, im Rahmen des Distanzunterrichts ihre Kinder zuhause zu betreuen, um so für den begrenzten Zeitraum einen möglichst wirkungsvollen Beitrag an Kontaktreduzierungen zu leisten.  Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot an für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die im Rahmen des Distanzunterrichts nicht zuhause betreut werden können. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung muss die Betreuung in Absprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen dafür gelten in diesem Halbjahr für noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1, Q2 sowie den Abschlussklassen der Berufskollegs. Im Einzelfall können unter Einhaltung der Hygienevorgaben Klassenarbeiten geschrieben werden.

Regelungen gelten bis Ende Januar

Aufgrund der erbrachten Leistungen aus den letzten Monaten und des erfolgten Präsenzunterrichts und aufgrund der Flexibilität der Ausbildungsprüfungsordnung wird dieses aber nur in Einzelfällen notwendig werden. Die genannten Regelungen gelten bis Ende Januar. Die Ministerin stellte klar, dass die Schulen keine Hotspots sind. Jedoch sollen diese Regelungen einen Beitrag leisten zur Vermeidung weiterer Infektionen.