Nach 28 Prozesstagen wurde im Mordprozess am Mittwochnachmittag das Urteil gesprochen: Lebenslange Haft für den 56-jährigen Gärtnermeister (r.). | Foto: Heuermann

 

„Lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten“ lautete am Mittwochnachmittag das Urteil im Mordprozess vor dem Landgericht in Münster. Dem angeklagten 56-jährigen Gärtnermeister wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 25. Juni 2019 aus Habgier seiner 79-jährigen Mutter einen Schlag gegen den Kopf versetzt und sie anschließend im Brunnen auf dem Gelände der Baumschule in Neuenkirchen ertränkt zu haben.

Angeklagter forderte zuvor Freispruch

Mit dem Urteil geht der 28 Tage lang dauernde Mordprozess zu Ende. Allein für „das letzte Wort“ benötigte der Angeklagte vier Tage. Die Vorsitzende Richterin setzte am letzten Prozesstag ein Zeitlimit von zwei Stunden, damit der Angeklagte sein „letztes Wort“ zu Ende bringen konnte. Zuvor hatte der Angeklagte beim finalen Abschluss seines „letzten Wortes“ noch gesagt: „Ich plädiere aufgrund der nicht vorhandenen Belege und Indizien natürlich auf Freispruch und vollumfänglich auf Entschädigung, die ich noch beziffern werde!“

Dem vorausgegangen waren zahlreiche Wiederholungen und Anschuldigungen des Angeklagten gegenüber den Ermittlungsbeamten, dem Staatsanwalt sowie der Kammer des Landgerichts.

Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Die Begründung der Revision muss innerhalb eines Monats nach schriftlicher Zustellung des Urteils erfolgen. „

Mehr zu dem Prozess und zum Urteil in der Freitagsausgabe des Mitteilungsblatts.