Auf dem Friedhof am Westfalenring in Neuenkirchen erfolgte im Juni 2020 die Exhumierung. | Archivfoto

 

Fast ein Jahr nach der Exhumierung des 88-jährigen Gärtnermeisters auf dem Friedhof in Neuenkirchen (Mitteilungsblatt berichtete) ist das Todesermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Münster nun eingestellt worden. Wie uns Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Anfrage mitteilte, gibt es keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung. „Es sind alle möglichen toxikologischen Untersuchungen durch die Rechtsmedizin erfolgt. Dass eine Fremdeinwirkung oder Intoxikation todesursächlich gewesen ist, konnte nicht festgestellt werden. Somit wurde das Todesermittlungsverfahren jetzt eingestellt“, teilte Botzenhardt abschließend mit.

Exhumierung erfolgte im Juni 2020

Die Exhumierung des 88-jährigen Gärtnermeisters, der im Januar 2019 verstarb, wurde im Juni  2020 von der Staatsanwaltschaft Münster in Absprache mit der Rechtsmedizin beantragt und mit Beschluss des Amtsgerichts Münster durchgeführt. Hintergrund für die Exhumierung waren die Aussage einer Zeugin in dem Mordprozessverfahren gegen den damals 55-jährigen Sohn des Gärtnermeisters. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Münster vorgeworfen, seine 79-jährige Mutter am 25. Juni 2019 aus Habgier überwältigt zu haben und sie anschließend im Brunnen auf dem Gelände der Baumschule in Neuenkirchen ertränkt zu haben.

Eine Zeugin soll zu der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten gesagt haben: „Mit Opas Tod hat der Angeklagte auch was zu tun. Es gibt ein Mittel, welches in Baumschulen eingesetzt wird, was man nicht nachweisen kann.“ „In dem laufenden Prozess vor dem Landgericht in Münster gibt es durch die Angaben einer Zeugin um den gewaltsamen Tod der 79-jährigen Ehefrau des Gärtnermeisters möglicherweise den Anfangsverdacht, dass der Vater des 55-jährigen Angeklagten nicht eines natürlichen Todes gestorben sein könnte“, sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt im Juni 2019 kurz nach der Exhumierung.

Zunächst ein geordnetes Verfahren

Ziel dieses Todesermittlungsverfahrens war es, zu erfahren, ob eine mögliche unnatürliche Todesursache noch festgestellt werden könne. Wie Oberstaatsanwalt Botzenhardt im Juni 2019 mitteilte, „ist dieses zunächst ein ganz geordnetes Verfahren in den laufenden Ermittlungen. In diesem Todesermittlungsverfahren muss man erst mal schauen, nach der Exhumierung, der Obduktion und den weiteren Untersuchungen, ob die Ergebnisse eine andere Bewertung zulassen. Das ist vollkommen getrennt von dem laufenden Prozess“.

In dem Mordprozess vor dem Landgericht Münster wurde der damals 55-jährige Gärtnermeister im Februar 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen „Mord aus Habgier“ verurteilt. Die Verteidigung des Angeklagten hat einen Revisionsantrag als Rechtsmittel gegen das Urteil gestellt. Wie uns der Pressesprecher des Landgerichts Dr. Steffen Vahlhaus telefonisch mitteilte, ist das Urteil schriftlich abgefasst worden und zusammen mit dem Revisionsantrag über die Generalstaatsanwaltschaft an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe weitergeleitet worden.

Angeklagter bleibt weiter in Haftstrafe

Der heute 56-jährige Sohn der Getöteten verbüßt aktuell noch bis August 2021 eine Haftstrafe aus einem anderen Verfahren, die zuvor zur Bewährung ausgesetzt war. Sollte die Prüfung des Bundesgerichtshofes über den August 20210andauern, so würde der Angeklagte darüber hinaus weiter in Haft bleiben, da das Landgericht Münster eine Untersuchungshaft in dem Mordprozess angeordnet hat. Die Untersuchungshaft dauert so lange an, bis das Urteil rechtskräftig ist.