Am Mittwoch klickten bei einem 50-jährigen Neuenkirchener die Handschellen. Weil er zwei Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht gezahlt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Münster jeweils ein Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt, teilte ein Polizeisprecher auf Anfrage des Mitteilungsblattes mit.

Dabei soll es sich laut Medienberichten um den mutmaßlichen Reichsbürger aus Neuenkirchen handeln, der als führender Vertreter der Bewegung in NRW gilt (Mitteilungsblatt berichtete). Einen Zusammenhang mit Reichsbürger-Razzien, die am Mittwoch in einigen Städten in NRW stattgefunden haben, bestehe jedoch nicht. 

Die in etlichen Kleinstgruppen agierenden sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Einige Anhänger vertreten rechtsextreme Positionen. So stellt das Zeigen von verfassungswidrigen Kennzeichen eine Straftat nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches dar. Darunter fallen beispielsweise Symbole, die im dritten Reich verwendet wurden, unter anderem auch der Hitler-Gruß.

Für die nun vollstreckten Strafbefehle des Amtsgerichts Rheine muss der Neuenkirchener insgesamt 110 Tage Ersatzfreiheitsstrafe leisten, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster auf Anfrage mit. Sollte zwischenzeitlich die Geldstrafe doch noch gezahlt werden, könnte die Haft entsprechend verkürzt oder aufgehoben werden.