Urteilsspruch im Verfahren gegen einen 50-Jährigen, der im Januar 2019 zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen angegriffen hat. | Foto: Adobe Stock

 

Das Amtsgericht Rheine hat am Freitag, 5. Juli 2019, über einen tätlichen Angriff auf Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen am 6. Januar 2019 verhandelt.

Am Sonntag, 6. Januar 2019, gegen 15.30 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Nähe des Gerätehauses gerufen. Ein Bewohner des Grundstücks, auf dem ein Tannenbaum brannte, fühlte sich durch den Einsatz provoziert und reagierte mit einem Schlag ins Gesicht eines Feuerwehrmanns und mindestens einem Tritt in den Rücken eines weiteren, sich entfernenden Feuerwehrmanns. Offenbar gab es schon seit Jahren Unstimmigkeiten zwischen den direkten Nachbarn der Wache und der Freiwilligen Feuerwehr. Der Angeklagte gestand den körperlichen Angriff. Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch durch glaubhafte Zeugenaussagen heraus, dass die Auseinandersetzung deutlich heftiger ausfiel, als der 50-Jährige zugab.

Die zuständige Richterin stimmte mit Staatsanwaltschaft und Nebenklage überein und verurteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen à 10 Euro. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Diensthandlung (Feuerwehr) in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Den ausführlichen Bericht zur Gerichtsverhandlung lesen Sie in der kommenden Ausgabe des Mitteilungsblattes.

 

https://www.mitteilungsblatt-online.de/2019/01/ein-schlag-ins-gesicht-fuer-die-feuerwehr/